
Zwar ist die Prostitution nach schier ewigem Dasein in der Grauzone bereits seit 2002 gesetzlich geregelt. Seither wird Prostitution als Gewerbe mit sämtlichen Rechten und Pflichten betrachtet, die auch jedes andere Unternehmen betreffen.
Leider fand der Schutz der Prostituierten selbst in diesem Gesetz kaum Beachtung. Daher hat die Bundesregierung im Jahr 2016 mit einigen Neuregelungen im Prostituiertenschutzgesetz noch einmal nachgelegt.
Mit dem Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der im Prostitutionsrecht tätigen Personen (ProstSchG) ändern sich einige wichtige Eckpunkte. Es wurde das am 23. September 2016 vom Bundesrat gebilligt und trat im Juli 2017 in Kraft. Unter anderem hat das völlig zügellose Treiben im Flatrate Bordell ein Ende.
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Was ändert sich mit den Neuregelungen im Prostituiertenschutzgesetz?
Obwohl das Prostituiertenschutzgesetz keine komplette Neuregelung der Gesetzeslage bedeutet, wurde diese in einigen Punkten noch weiter ausgedehnt. Besonders wichtige Faktoren sind die
Gewerbeanmeldepflicht | Erlaubnispflicht |
Gesundheitschecks | Kondompflicht für Freier. |
Gewerbeanmeldepflicht
Seit dem 1. Juli 2017 gilt nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz: Bestimmte Sexworkerinnen müssen vor der Ausübung ihres Gewerbes auf alle Fälle eine Anmeldung bei der vor Ort zuständigen Behörde vornehmen.
In diesem Rahmen sind sie dazu verpflichtet, alle tatsächlichen und potentiellen Arbeitsorte genau zu benennen.
Bevor die Anmeldung genehmigt wird, findet ein Beratungsgespräch statt. In dessen Verlauf klären die zuständigen Mitarbeiter die Prostituierte über ihre Reche und Pflichten auf.
Diese Beratungstermine sollen auch garantieren, dass Prostituierte einen permanenten Ansprechpartner bei einer öffentlichen Stelle bekommen und illegalen Machenschaften der Branche ein Riegel vorgeschoben wird.
Auch Mitglieder bei Kaufmich.com kommen um diese Neuregelung im Prostituiertenschutzgesetz nicht herum. Obwohl die persönliche Sicherheit käuflicher Damen hier höchste Priorität hat.
Anschließend erhält sie nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz eine Anmeldebestätigung. Diese sollte sie bei der Ausübung ihres Gewerbes immer bei sich haben.
Gleiches gilt für Treffen mit Vermietern, Bordellbetreibern oder Escort-Agenturen, sofern die Treffen einen beruflich-professionellen Hintergrund besitzen.
Die Anmeldung gilt für zwei Jahre, bei unter-21-jährigen Prostituierten für ein Jahr. Sobald die Anmeldung geprüft und bestätigt wurde, informiert die zuständige Behörde das entsprechende Finanzamt über das neu eingerichtete Gewerbe.
Wie bereits angedeutet, trifft dieser Aspekt auf die meisten Sexworkerinnen zu. Ausnahmen bilden lediglich Personen, die im erotischen Bereich arbeiten, aber keine sexuellen oder sexuell auslegbare Handlungen an anwesenden Personen vornehmen. Dazu zählen unter anderem Camsex-Ladies oder Table-Dance-Tänzerinnen.
Erlaubnispflicht
Um nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz überhaupt ein Gewerbe betreiben zu dürfen, müssen die Betreiber wie
- Bordelle,
- Laufhäuser,
- Escortvermittlungen
- oder selbstständige Prostituierte
beweisen, dass sie dazu überhaupt in der Lage sind.
Aus diesem Grund sind sie dazu verpflichtet, Auskunft über ihre Zuverlässigkeit zu geben. Beispielsweise durch den Nachweis eines polizeilichen Führungszeugnisses, eines passenden Standorts und die Einhaltung von Sicherheitsauflagen und eines Betriebskonzepts.
Gesundheitscheck
Neben der organisatorischen Beratung durch behördliche Mitarbeiter(innen) muss jede Prostituierte, die nach der Einführung vom neuen Prostituiertenschutzgesetz ein Gewerbe anmelden möchte, an einer Beratung beim örtlichen Gesundheitsamt teilnehmen.
Diese Beratung ist NICHT mit einer zwangsverpflichtenden, körperlichen Untersuchung verbunden!
Sie ist aber dennoch jährlich, bei unter-21-jährigen-Prostituierten halbjährlich zu wiederholen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf folgender Frage: Inwiefern kann sich die Prostituiert selbst aktiv gegen ungewollte Schwangerschaften und sexuell übertragbare Krankheiten schützen?
Damit steht sie in direktem Zusammenhang mit dem vierten wichtigen Pfeiler im neuen Prostitiertenschutzgesetz, der allgemeinen, bundesweit geltenden Kondompflicht.
Kondompflicht für Freier
Die Kondompflicht für Freier ist eine weitere und durchaus positive Neuerung, die es schon vor Jahrzehnten hätte geben müssen.
Doch bislang haben die Betreiber zahlreicher Bordelle und Swingerclubs bei manchen Sicherheitsaspekten gerne einmal weggeschaut. Gerade dann, wenn es einige Gäste mit der eigenen Gesundheit (und der ihrer Sexpartner/innen) nicht so genau nehmen.
In Zukunft wird es hier nicht mehr möglich sein, derlei Auswüchse zu tolerieren. Allerdings dürfen auch Freier auf die Einhaltung der Kondompflicht bestehen. Denn auch sie haben ein Anrecht auf Schutz der eigenen Gesundheit.
Das bedeutet unter dem Strich: Seit dem 1. Juli 2017 werden nach der Neuauflage vom Prostituiertenschutzgesetz sowohl Prostituierte als auch Kunden dazu angehalten, Gummis zu nutzen.
Zudem muss in den Räumlichkeiten, in denen Prostitution stattfindet, auch von Betreiberseite aus darauf hingewiesen werden, dass diese Pflicht besteht.
Hinzu kommt, dass sämtliche Werbung für bezahlten Sex mit einer mehr oder weniger indirekt geäußerten Option auf einen Gummiverzichttabu ist. Das trifft ebenfalls auf Sex mit Schwangeren oder schutzbedürftigen Personen zu.
Was ist ein Flatrate Bordell und wie ist die Gesetzeslage?
Viele Restaurants werben mit “All you can eat”. Für einen pauschalen Betrag darf man hier nach Herzenslust schlemmen.
Schon vor Jahren haben sich einige Bordellbetreiber dieses Konzept zum Vorbild genommen. Freilich wurde das “eat” hier durch ein “fuck” ersetzt.
Doch wer sich heute noch Flatrate Bordell nennt, wird sein Geschäftsmodell für die Zukunft überdenken müssen.
Dass Prostituierte auch hierzulande nicht überall gut und menschenwürdig behandelt werden, ist kein Geheimnis. Auch deshalb ist ein Profil bei Kaufmich.com eine gute Alternative.
Im Flatrate-Puff sind die Zustände aber häufig besonders schlecht. Während die Prostituierten normalerweise ein angemessenes, pro einzelnem Freier abgerechnetes Salär erhalten, verkaufen sie sich im Flatrate Bordell in aller Regel unter Wert.
Denn die Dumpingpreise, über die sich die Gäste natürlich freuen, müssen sich ja trotzdem irgendwie rentieren. Der Bordellchef wird sich dafür wohl kaum den eigenen Gewinn kürzen und seine Damen angemessen bezahlen.
Also ist Flatratesex in Zukunft komplett verboten?
Diese Frage kann man nicht klar beantworten.
Zwar wird den Dumpingangeboten bisheriger Flatrate Bordelle der dringend notwendige Riegel vorgeschoben. Eine stundenweise Abrechnung ist aber auch weiterhin möglich.
Ob es im bisherigen Flatrate-Puff künftig also eine Art Happy Hour geben wird, bleibt abzuwarten.
Es ist nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz aber zu befürchten, dass die schwarzen Schafe unter den Betreibern auch weiterhin alle Schlupflöcher finden und ausnutzen werden. Was bedeuten würde, dass die Prostituierten nur unwesentlich besser gestellt wären als zuvor.
Natürlich steht es jeder Hobbyhure frei, z.B. über ihr Profil bei kaufmich.com einen Stunden- oder gar Tagestarif zu benennen. Und nicht auf eine Einzelabrechnung zu bestehen.
Zudem lässt der Gesetzgeber allen Prostituierten weiterhin die freie Entscheidung, wie genau sie ihre Dienstleistung ausüben.
Ob es sich also um den romantischen Girlfriendsex handelt, um eine geile Gangbangparty oder um Spielereien im BDSM-Umfeld? Interessiert von offizieller Seite niemanden.
Ist gut gedacht auch immer gut gemacht?
Wie Ulrike Lembke bereits 2014 und damit schon vor Inkrafttreten vom neuen Prostituiertenschutzgesetz anmerkte, bestehen auch nach seiner Einführung noch mehrere Stolperfallen.
Stolperfallen, die es allen legal arbeiten wollenden Prostituierten erschweren, dieser Arbeit wirklich unproblematisch und vor allem gesund-unbürokratisch nachzugehen.
Knackpunkt I: Aufwendige Anmeldeprozesse
Wie klar geworden sein dürfte, ist eine Anmeldung eines Prostitutionsgewerbes keinesfalls mit der eines Kleingewerbes zu vergleichen.
Während man für das Kleingewerbe lediglich einen Namen, einen Standort und eine ungefähre Beschreibung der Tätigkeit angeben muss?
Sollte selbst eine Hobby-Escort gleich mit
einem hieb- und stichfesten Business-Plan, |
einem ebensolchen polizeilichen Führungszeugnis und |
einer positiven Analyse ihrer Räumlichkeiten |
Kein Wunder also, dass viele Frauen dieses Übermaß an Bürokratie eher abschreckt, als dass sie sich von ihm beschützt fühlen.
Knackpunkt II: Datensicherheit
Wie ebenfalls angedeutet, informiert die für die Gewerbeanmeldung zuständige Behörde auch das Finanzamt.
Soweit, so gut. Es geht jedoch aus dem neuen Prostituiertenschutzgesetz nicht wirklich hervor, welche Behörde welche Informationen wie lange speichert. Beziehungsweise welche sie im Zweifelsfall an welche andere Institution weiterleitet.
Somit ist völlig verständlich, dass sich viele Prostituierte die Frage stellen, wer von ihrer Tätigkeit alles erfahren wird und ihr Post schickt.
Und von ihrem Freundes- oder Verwandtenkreis aus Versehen völlig arglos ein solches Schreiben öffnet. Wodurch er / sie quasi unabsichtlich auf diese Weise von ihren Tätigkeiten erfährt.
Knackpunkt III: Gleiches Recht für alle?
Auch das neue Prostituiertenschutzgesetz schützt nicht alle Sexworkerinnen vor der Ausbeutung. Gleichzeitig bietet es keine klaren, für alle geltenden Richtlinien.
Wenn es eine tatsächlich sexfreie Domina deutlich schwerer hat als eine Camsex-Lady, ein Gewerbe anzumelden, nur weil sie einen Kunden potentiell aktiv berührt? Dann ist klar, dass Irritationen darüber nicht weit sind. Immerhin handelt es sich in beiden Fällen ja um Jobs in der Erotikbranchen.
Dadurch könnte es dazu kommen, dass Hobbynutten und andere Frauen sich bei der Planung eines solchen Jobs dazu hinreißen lassen, eben doch keine genauen Angaben über ihre Tätigkeit zu machen.
Und damit doch wieder in einer rechtlichen Grauzone und in der anonymen Ungeschütztheit zu verschwinden.
Fazit
Bedauerlich, dass offenbar erneut ein an sich gut gemeintes Gesetz wieder einmal für mehr Bürokratie und anderweitige Hürden sorgt, als welche abzubauen und für den eigentlich benötigten Schutz zu sorgen …
Denn gerade in erotischer Sicht sollte das Ausleben von Lust angenehm unkompliziert und gleichermaßen sicher sein. Für alle Beteiligten.
Bilder von Colourbox.com