
Als Hobby-Prostituierte bist du mitten in einem kontrovers diskutierten Thema. Während Prostitution von konservativen und besonders religiösen Menschen nach wie vor für den reinen Sündenfall gehalten wird, erlangt sie gesellschaftlich aber zunehmende Akzeptanz. Für Frauen kann die Prostitution auch eine Möglichkeit darstellen, auf recht einfachem Wege gutes Geld zu verdienen. Denn viele Männer sind bereit, für sexuelle Dienstleistungen zu zahlen, sofern ihnen ein guter Service geboten wird.
Kannst du dir grundsätzlich vorstellen, deinen Körper für Geld zu verkaufen? Selbst wenn du bereits mit dem Gedanken gespielt hast, wird dich die reale Umsetzung einige Überwindung kosten. Ob du dich wirklich auf jeden zahlenden Freier einlassen möchtest, musst du natürlich selber wissen – andere offene Fragen lassen sich aber anhand einer kurzen Checkliste beantworten.
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Muss ich als Freizeitnutte ein Gewerbe anmelden?
Lange Zeit bewegte sich die Tätigkeit als Prostituierte in einer rechtlichen Grauzone, die kaum organisiert war.
Mittlerweile wird diese Dienstleistung allerdings anerkannt wie die einer selbstständigen Friseurin oder Physiotherapeutin, mit allen Rechten und Pflichten. Mit anderen Worten: Als Hobby-Prostituierte bist du keine abhängig Beschäftigte (also keine Arbeitnehmerin), sondern betreibst dein eigenes Gewerbe. Solange deine Umsätze aber eher gering ausfallen, genügt die Anmeldung eines Kleingewerbes. Bis zu einem Jahreseinkommen von 17.500 Euro verpflichtet dich diese Rechtsform nur zu einer minimalen Buchführung und du musst auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Zwar verlangt ohnehin kaum ein Freier nach einer offiziellen Rechnung. Sollte das aber trotzdem der Fall sein, darfst du auf dieser keine Mehrwertsteuer ausweisen, das Geschäft läuft also “brutto für netto”.
Du musst inzwischen als Hobby-Prostituierte auf alle Fälle ein Gewerbe anmelden.
Dabei gilt: Die Anmeldung von Personen unter 21 Jahren gilt für ein Jahr. Wer älter als 21 Jahre ist, darf ein weiteres Jahr einplanen, muss seine Anmeldung also erst nach 2 Jahren wieder verlängern.
Da das Prostitutionsschutzgesetz neu überarbeitet wurde, gibt es allerdings noch eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2017: Solange darfst du als Freizeitnutte über 21 Jahren bei einer Gewerbe-Neuanmeldung von einer dreijährigen Gültigkeit der Anmeldebescheinigung ausgehen. Nach diesen drei Jahren rutschst du jedoch auch wieder in den Zwei-Jahres-Modus.
Bitte informiere dich im Vorfeld aber auch noch einmal vor deiner lokalen Behörde vor Ort ausreichend über die Gewerbeanmeldung. So kann dich niemand wegen Schwarzarbeit und anderer Anmeldefehler belangen.
Recht ist das Eine, …
… Gesundheit das andere wichtige Feld beim Einstieg in die „Arbeit“ als Hobby-Prostituierte.
Damit deine Gewerbeanmeldung wirklich durchgeht und du mit Freizeitsex problemlos Geld verdienen kannst, musst du im Vorfeld zu einer gesundheitlichen Beratung gehen. Zuständig dafür sind die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden. Alternativ kann ein Bundesland auch andere Behörden für kompetent erklären, wobei der erste Fall der wesentlich wahrscheinlicher geht.
Die Beratung mit den Themenschwerpunkten
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelung und Schwangerschaft
- Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
ist zwingend vorgeschrieben und Grundlage für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung.
Zudem muss sie von Prostituierten über 21 Jahren alle 12 und von Prostituierten unter 21 Jahren alle 6 Monate nachweislich wiederholt werden. Auch hier gilt für Über-21-Jährige wieder die Übergangfrist bis zum 31.12.2017. Die dich beratende Person ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und du wirst auch nur auf deinen persönlichen, ausdrücklichen Wunsch hin körperlich untersucht. Manche Gesundheitsämter kümmern sich sogar ausdrücklich um Hobby-Prostituierte und deren Pillenrezepte, Schwangerschaftstest oder Schwangerschaftsabbrüche.
Gesundheits- und Ordnungsämter sind also keineswegs deine Gegner, sondern greifen dir bei Bedarf helfend unter die Arme.
Wo finde ich als Hobby-Prostituierte meine Kunden?
Natürlich kannst du an unterschiedlichsten Stellen Werbung für deine Dienste als Hobby-Prostituierte machen. Vielleicht ist dafür sogar die Anzeigenseite deiner Tageszeitung interessant.
Die Community Kaufmich.com bietet dir aber eine Plattform, die überregional die für dich relevante Zielgruppe versammelt.
Binnen weniger Minuten kannst du bei Kaufmich.com ein eigenes Profil anlegen und dich auf neue Kundschaft freuen.
Wie mache ich die Freier auf mich aufmerksam?
Wie so oft gilt auch für dein Profil bei Kaufmich.com: Zeig’ dich von deiner Schokoladenseite! Du bist dort natürlich nicht die einzige Hobby-Prostituierte, aber dennoch einzigartig.
- Hast du optisch besondere Vorzüge?
- Gibt es besondere Praktiken und Spielarten, mit denen du die Kunden begeistern kannst?
Alles, womit du als Hobby-Prostituierte besonders glänzen kannst, kann bares Geld wert sein.
Auch die Investition in ein professionelles Fotoshooting wird sich auszahlen: Wenn deine Bilder sexy sind und du zudem mit einem ansprechend geschriebenen Profil glänzen kannst, musst du nicht lange auf die erste Kundschaft warten. Apropos warten: Optimalerweise überlegst du dir schon im Vorfeld, welche Kunden du persönlich ansprechen willst. Wie du ihm nächsten Abschnitt sehen wirst, bist du in der glücklichen Lage, selbst zu bestimmen, mit wem du gegen Geld poppen möchtest. Insofern wäre es doch schade, wenn du deinen Taktik-Joker zu früh aus der Hand geben möchtest.
Also:
Sollen es eher jüngere oder ältere Männer sein? |
Hast du ein Faible für besondere erotische Szenarien wie Rollenspiele oder lebende Buffets? |
Möchtest du deine Dienstleistung noch mit einem Partyabend oder Restaurantbesuch verknüpfen oder willst du einfach nur ficken? |
Je genauer du weißt, welcher Männerschlag dich reizt, desto zielgerichteter kannst du dein Profil inklusive Fotos und Text gestalten. Und desto schneller melden sich wirklich die Männer, bei denen dir mit Freude die Knöpfe von Kleid, Bluse und Jeans aufgehen. Win-win eben.
Kann ich mir meine Kunden eigentlich aussuchen?
Natürlich kannst du – und es ist sogar äußerst ratsam, wenn dir deine Gesundheit lieb ist. Fällt dir ein interessierter Freier bereits im Vorfeld als unangenehm auf oder kann er sich bei eurem Date nicht wie ein Gentleman benehmen, darfst du ihn jederzeit abweisen. Gleiches gilt, wenn er Sex ohne Gummi von dir fordert oder dich mit Sexpraktiken bedrängt, die jenseits deiner Tabugrenze liegen.
Auch als Hobby-Prostituierte bist du ein Mensch mit Gefühlen und hast ein Anrecht auf Respekt und die Achtung deiner Würde.
Das gilt übrigens auch, wenn du dich als devotes Luder verkaufst: Dein Körper und deine Seele müssen unversehrt bleiben! Vergiss’ also nie, dass es sich um ein Geschäft handelt, mit dem beide Seiten zufrieden sein sollen.
An dieser Stelle bleibt jedoch noch die Frage offen, wie du mit Kunden umgehen solltest, die sich an verabredete Spielregeln nicht halten wollen.
Der beste, wenngleich nicht per se sicherste Weg ist: Bleib‘ immer höflich und bestimmt.
Ein Beispiel:
Mach‘ im Vorfeld keine Andeutungen, dass ein von dir im Vorfeld geäußertes Tabu eventuell doch noch fallen kann. Lege die Regeln von Anfang an klar und kompromisslos fest. Klar können noch Zusatzservices hinzugegucht werden, aber nur innerhalb dessen zu dem du ohnehin bereit bist und auch nur mit entsprechender Absprache.
Als Hobby-Prostituierte kannst du dein Spielfeld selbstredend erweitern oder verkürzen – aber tu‘ das immer in Rücksprache und rechtzeitig. So weiß dein Kunde immer, woran er gerade ist. Und was er von dir zu halten hat. Dann brauchst du dir hinterher nichts vorzuwerfen und bringt ihn auch nicht in die unglückliche Lage, aus Versehen bei einer unklaren Absprache eine rote Linie zu überschreiten. Die er möglicherweise gar nicht so klar auf dem Schirm hatte.
Und für alle anderen Fälle, die sich nicht so leicht verbal auflösen lassen, kannst du auch noch andere Personen um Hilfe bitten. Hier hilft es wenn du nicht alleine arbeitest.
Wie steht’s eigentlich um die Sicherheit?
Die Rotlichtbranche ist seit jeher auch ein Tummelplatz unangenehmer, krimineller Zeitgenossen. Wenn du als Freizeitnutte unterwegs bist, solltest du dich also zum eigenen Schutz mit einer frei verkäuflichen Waffe ausstatten. Informationen gibt es online oder bei der Polizei.
Zusätzlich macht es aber auch Sinn, dich durch einen Vertrauten abzusichern: Sofern du dich nicht zu einem verabredeten Zeitpunkt meldest, kann er aktiv werden und notfalls die Polizei verständigen. Falls du deinem neuen Gewerbe in der eigenen Wohnung nachgehen möchtest, kennt er sowieso deine Anschrift. Andernfalls musst du die Vertrauensperson natürlich stets über deinen aktuellen Aufenthaltsort informieren. Für diesen Dienst wird jedoch oft eine Gebühr fällig und man ist schnell in professionellen Kreisen.
Wer sich den Arbeitsplatz z.B. ein gemietete Wohnung mit anderen Damen teilt kann auch hier auf die gegenseitige Unterstützung zählen.
Bei Kaufmich.com gibt es übrigens auch ein Bewertungssystem, das zusätzlich für ein sicheres Gefühl sorgen kann – und zwar für beide Seiten.
Last, but not least: Die passenden Räumlichkeiten
Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, dass du dich an Park- und Rastplätzen, in Parkanlagen, Waldstücken oder an öffentlichen Orten wie Schwimmbädern, Discos oder Kinos mit deinen Kunden triffst. Das bringt natürlich den besonderen Kick des potenziellen Sehen-und-gesehen-Werdens mit sich. Kann aber auch Ärger plus Strafgelder nach sich ziehen, wenn sich andere Personen gestört fühlen … und das ist dann nicht mehr besonders heiß.
Besser ist es daher, wenn dir als Hobby-Prostituierte eine zusätzlich „private“ Räumlichkeit für deine Sexspiele zur Verfügung steht.
Und perfekt ist es, falls du sie ansatzweise bis komplett nach deinen eigenen Wünschen gestalten und ausstatten kannst.
Es poppt sich eben nirgends besser als in einer Umgebung, die du gleichermaßen angenehm wie erotisch findest. Viel Spaß dabei!